Schulische Ausbildung

 

Es gilt der Grundsatz, dass jeder Schüler, der die Aufnahmebedingungen für die jeweilige Schulform erfüllt, an der Schule aufgenommen wird. Vollzeit

Die einjährige Berufsfachschule ermöglicht Jugendlichen mit Hauptschulabschluss den Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation.

Die zweijährige Berufsfachschule führt im Anschluss an den Hauptschulabschluss in Vollzeitunterricht bei Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen zu einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss und zu beruflichen Teilqualifikationen

Die Fachoberschule führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang zur Fachhochschulreife. Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung treten unmittelbar in die zweite Hälfte des Bildungsganges ein. Für einzelne Fachrichtungen kann die Eignung der Bewerber durch eine Aufnahmeprüfung festgestellt werden.

Das berufliche Gymnasium führt im Anschluss an den Realschulabschluss in einem dreijährigen Bildungsgang mit den Klassenstufen 11, 12 und 13 zur allgemeinen Hochschulreife. 

Nach erfolgreichem Besuch der Einführungsphase am allgemein bildenden Gymnasium kann ein Schüler in die Klassenstufe 12 des beruflichen Gymnasiums eintreten; der Eintritt in die Klassenstufe 11 ist freiwillig.

Die Andreas-Gordon-Schule vermittelt Ihnen gebührenfrei den staatlichen Fachschulabschluss.

Die Fachschule vermittelt aufbauend auf dem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung eine vertiefte berufliche Weiterbildung sowie allgemein bildende Kenntnisse. Bei technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen ist vor Aufnahme der Ausbildung eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachzuweisen. Die Berufsausbildung kann durch eine ausreichende einschlägige Berufstätigkeit ersetzt werden. Es kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre; Ausnahmen sind möglich.

 

Anmeldung zur Vollzeit

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