Berufsbezeichnung

Elektroniker/Elektronikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003, (BGBl. I S. 1264)

Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen:

          • Energie- und Gebäudetechnik

          • Automatisierungstechnik

          • Informations- und Telekommunikationstechnik
             

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
 

 

Arbeitsgebiet

Elektroniker/Elektronikerinnen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
Elektroniker/Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
 

Berufliche Fähigkeiten

Elektroniker/Elektronikerinnen

          • beraten Kunden; planen elektrische Anlagen nach Kundenanforderungen

          • installieren Anlagen und deren Komponenten, nehmen Anlagen in Betrieb

          • installieren und konfigurieren Software, Komponenten, Geräte und Netzwerke

          • prüfen elektrische Schutzmaßnahmen und andere Sicherheitseinrichtungen 

          • analysieren Störungen in Anlagen und beseitigen Fehler 

          • führen Inspektionen und Wartungsarbeiten durch und setzen Anlagen instand

          • betreuen Kunden und führen Serviceleistungen durch

Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

          • konzipieren Systeme der Energieversorgung und Gebäudetechnik

          • installieren Beleuchtungsanlagen, Antriebe, Schalt-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, dezentrale Energieversorgungsanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen, Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen und Datennetze;

          • schließen Telekommunikationsendgeräte und –anlagen an Fernmeldenetze an;

          • nehmen energie- und gebäudetechnische Anlagen in Betrieb

          • installieren, konfigurieren und parametrieren Gebäudeleiteinrichtungen und deren Bussysteme;

          • erstellen Steuerungsprogramme; testen die gebäudetechnischen Systeme

 

Rahmenlehrplan

Ausbildungsordnung

 

Quelle: http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofil_12217.htm

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