Berufsbezeichnung

Elektroniker/Elektronikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003, (BGBl. I S. 1264)

Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen:

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
 

 

Arbeitsgebiet

Elektroniker/Elektronikerinnen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
Elektroniker/Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
 

Berufliche Fähigkeiten

Elektroniker/Elektronikerinnen

Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik

 

Rahmenlehrplan                             

Ausbildungsordnung

 

Quelle: http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofil_12217.htm